Der Stromanbieter,
der Sie nicht hinters Licht führt
Strom ist Teil unseres Lebens. Wir freuen uns, wenn auch bei Ihnen der Funken überspringt und Sie mit uns als Ihrem neuen Stromanbieter von 100 % nachhaltiger Energie zu günstigen Preisen profitieren. Wir machen Ihnen den Stromanbieterwechsel so einfach wie möglich – ohne versteckte Kosten, aber dafür mit erstklassigem Kundenservice.
Denn sind wir uns ehrlich: Das Leben ist kompliziert genug. Mach’s dir einfach und starte unseren Tarifkalkulator!
INFOS
Wie Sie Ihren Verbrauch senken können.
BERATUNGSSTELLE ENERGIEEFFIZIENZ
Um unseren Auszeichnungen für exzellenten Kundenservice gerecht zu werden, bieten wir auch Beratungsleistungen zu Energieeffizienzinformationen gemäß EEffG § 39 zu Themen wie Energieverbrauch, -einsparungen, -kosten und -preisentwicklungen an.
Unsere Ansprechpartner sind: Marcel Türk und Jasko Kovacevic. Für die Vereinbarung eines Beratungstermins wenden Sie sich einfach an unsere österreichweit kostenlose Service-Hotline 0800 203 204 oder schreiben Sie ein Mail an beratung@goldgas.at. Die Beratung durch uns ersetzt die vorgeschriebenen Beratungsprotokolle von Landesenergieberatungsstellen zum Erhalt von Förderungen nicht. Alternativ können Sie auch gleich hier in unseren Energieeffizienz-Tipps schmökern und Ihren Energieverbrauch gleich jetzt reduzieren.
Ihr Recht auf Grundversorgung.
GRUNDVERSORGUNG
In Österreich gibt es ein gesetzlich garantiertes Recht auf Grundversorgung mit Energie. Dies ist im Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz 2010 (ElWOG), den darauf aufbauenden Ausführungsgesetzen der Länder sowie dem Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG) geregelt.
Wir als Energieanbieter bieten einen „Allgemeinen Tarif zur Grundversorgung“ an. Jeder Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes kann sich auf das Recht auf Grundversorgung berufen. Der Tarif der Grundversorgung darf für Verbraucher, die sich auf die Grundversorgung berufen, nicht höher sein als der Tarif, zu welchem die vergleichbare Kundengruppe mehrheitlich versorgt wird. Beachten Sie jedoch, dass Sie im Grundversorgungstarif nicht automatisch weniger zahlen. Der Grundversorgungstarif orientiert sich an unseren aktiven Bestandsverträgen.
AKTUELLES
Strom
Stromkostenbremse endet am 31.12.2024
Der Stromkostenzuschuss unterstützt seit 01.12.2022 österreichische Haushalte mit dem Ziel, diese von den hohen Energiekosten zu entlasten. Die Förderung gilt noch bis 31.12.2024. Seit 01.07.2024 wurde die Zuschusshöhe angepasst.
Erdgas
CO₂-Abgabe seit 2025
Seit Jänner 2025 erfolgt die Abführung der CO₂-Abgabe direkt durch den Energielieferanten. Dies ist eine Änderung gemäß dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz (NEHG 2022). Hier erfahren Sie, was das für Sie bedeutet.
