Energiespartipps
Holen Sie sich gerne Tipps von goldgas zum Einsparen von Energie.
Auch in dieser herausfordernden Zeit sind wir weiterhin wie gewohnt für Sie da.
Aufgrund der aktuellen Marktsituation erreichen uns vermehrt schriftliche Kundenanfragen.
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr.
Unter der Nummer 0800 203 204 kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen – selbstverständlich wie bisher kostenlos aus ganz Österreich.
Oder nutzen Sie die Möglichkeit Ihre Anfrage an kundenkontakt@lw.goldgas.at zu senden.
Wir reagieren schnellstmöglich auf elektronische Anfragen.
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Holen Sie sich gerne Tipps von goldgas zum Einsparen von Energie.
Die Kündigung des Vertrages bei Ihrem bisherigen Anbieter übernimmt goldgas für Sie. Sollten Sie jedoch bereits vor der Antragsstellung selbst bei Ihrem Versorger gekündigt haben, informieren Sie uns bitte unverzüglich, da es sonst zu Unterbrechung der Energieversorgung kommen kann.
Ihr Wechsel zu goldgas dauert vom Auftrag bis zur Belieferung rund drei Wochen. Bindungs- und Kündigungsfristen bei Ihrem aktuellen Versorger haben jedoch Einfluss auf den Zeitpunkt des Wechsels. Wenn bei Ihrem aktuellen Versorger noch eine Bindung besteht, kann der Wechsel erst nach Ablauf der Bindungsfrist erfolgen.
Grundsätzlich nein! Damit es zu keiner Unterbrechung kommen kann, bitten wir Sie jedoch Folgenendes zu beachten:
Die Kündigung Ihres Vertrages beim Vorversorger übernimmt goldgas für Sie. Sollten Sie dennoch Ihren Vertrag beim aktuellen Versorger bereits gekündigt haben, ist eine sofortige Meldung an goldgas notwendig, um eine unterbrechungsfreie Versorgung an Energie gewährleisten zu können.
Während des Wechselprozesses werden Sie weiter von Ihrem bisherigen Versorger beliefert.
Wir empfehlen Ihnen auch, die Zählerstände mit Stichtag des Wechsels abzulesen und an Ihren Netzbetreiber zu übermitteln.
Die Zählpunktbezeichnung ist eine individuelle 33-stellige Identifikationsnummer Ihrer Verbrauchsstelle. Diese finden Sie auf dem „Detailblatt zur Verbrauchsabrechnung“ Ihrer Jahres- und Schlussrechnung sowie Ihrem Netznutzungsvertrag.
Wir freuen uns sehr Sie mit Energie von goldgas beliefern zu dürfen. Den Liefervertrag für Ihren Neueinzug können Sie einfach und unkompliziert entweder über unsere Webseite oder direkt über unsere österreichweit kostenlose Service-Hotline abschließen. Sollten Sie über unsere Webseite Ihren Vertrag abschließen, geben Sie einfach Ihre Postleitzahl sowie Ihren Strom- und/oder Gasverbrauch in unseren Tarifrechner ein und schon erhalten Sie unsere Tarife zur Auswahl. Entscheiden Sie sich für einen Tarif, füllen Sie Ihre Daten (Name, Anschrift, Daten zur Lieferstelle, Bankverbindung etc.) in unserem Onlineformular aus und wählen Sie hier die Checkbox „Neueinzug“. Nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung per E-Mail.
Sollten Sie noch keinen Zähler montiert haben oder noch keine Energie fließen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Netzbetreiber. Dieser ist für die Zählermontage, wie auch die Einschaltung verantwortlich. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, Ihrem Netzbetreiber den Zählerstand bekannt zu geben.
Es ist uns derzeit leider nicht möglich, Ihnen Einspeisetarife anzubieten. Für etwaige Fragen zum Thema Photovoltaikanlagen bitten wir Sie, sich an Ihren örtlichen Versorger oder an die ÖeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom AG) zu wenden.
Sie finden den aktuellen Arbeits- und Grundpreis auf dem „Detailblatt“ Ihrer letzten Abrechnung. Sollten Sie noch keine Abrechnung von goldgas erhalten haben, finden Sie diese alternativ auch in Ihrer Vertragsbestätigung beziehungsweiße im goldgas Kundenportal. Kommt es zu Änderungen Ihrer Tarifkonditionen, informieren wir Sie schriftlich.
Dank unserer langfristigen Beschaffungsstrategie ist es uns möglich Preisschwankungen im Sinne unserer Kunden abzufedern. Da wir unsere Energiemengen größtenteils an der Börse einkaufen, sind Preisanpassungen (diese können Erhöhungen oder Senkungen bedeuten), bei starken Schwankungen allerdings erforderlich. Sollte eine Preisanpassung durchgeführt werden, informieren wir Sie schriftlich.
Teilbeträge sind monatliche Vorauszahlungen, die auf der Jahresabrechnung mit den Kosten des tatsächlichen Energieverbrauchs gegengerechnet werden. Ihr Teilbetrag setzt sich aus dem zu erwartenden Verbrauch und Ihrem aktuellen Arbeits- und Grundpreis zusammen. Wenn Ihr gewählter Tarif einen Rabatt beinhaltet, wird diese auch bei der Teilbetrag-Berechnung berücksichtigt.
Für den Belieferungsstart wird grundsätzlich der von Ihnen beim Vertragsabschluss angegebene Jahresverbrauch herangezogen. Nach der ersten Abrechnung dient, der vom Netzbetreiber übermittelte, prognostizierte Jahresverbrauch als Basis für die Berechnung.
Für die Berechnung wird der (prognostizierte) Jahresverbrauch mit dem vereinbarten Arbeitspreis multipliziert. Anschließend wird der Grundpreis (= Pauschalbetrag / Monat) hinzugerechnet. Dies ergibt den jährlichen Vorauszahlungsbetrag. Dieser wird dann auf die verbleibenden Monate, bis zur voraussichtlichen nächsten Abrechnung heruntergerechnet und ergibt Ihren monatlichen Teilbetrag.
Bei Erdgas wird noch eine weitere Variable für die Verbrauchsaufteilung auf die einzelnen Monate berücksichtigt, da der Gasverbrauch für Haushaltskunden im Sommer zumeist niedriger als im Winter ist. goldgas verwendet deshalb Monatsgewichtungsfaktoren für die Verbrauchsaufteilung, welche das typische Verbrauchsverhalten widerspiegeln.
Die monatlichen Teilbeträge sind Mitte des Monats fällig. Alle Details zu Ihrem initialen Teilbetrag erhalten Sie bei Belieferungsbeginn mit der Vertragsbestätigung zugesandt. Für die Folgejahre erhalten Sie diese Information immer im Zuge Ihrer Verbrauchsabrechnung. In diesem Schreiben ist der Betrag, die Fälligkeit, wie auch der Verbrauch auf Basis dessen er berechnet wurde angegeben.
Sie können Ihren Teilbetrag unkompliziert im Kundenportal anpassen. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Reduktion bis zu 10 % und eine Erhöhung bis zu 50 % möglich ist. Alternativ können Sie sich gerne an unsere österreichweit kostenlose Service-Hotline 0800 203 204 wenden.
Das Ablesemonat ist von Ihrem lokalen Netzbetreiber vordefiniert. Sobald uns der Netzbetreiber die Verbrauchsdaten übermittelt, erstellen wir die Abrechnung. Ihre Jahres- oder Schlussrechnung erhalten Sie postalisch und in Ihrem Kundenportal.
Wir verrechnen lediglich die Energiekosten, welche sich in Arbeits- und Grundpreis unterteilen. Der Arbeitspreis ist verbrauchsabhängig (verbrauchte kWh werden mit dem Arbeitspreis multipliziert). Der Grundpreis ist ein Pauschalbetrag, unabhängig vom Verbrauch. Zudem fallen für diese Beträge auch noch Steuern und ggfs. Abgaben (Umsatzsteuer, Gebrauchsabgabe Energie) an. Detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Positionen liegen Ihrer Rechnung bei.
Der Arbeitspreis ist ein verbrauchsabhängiger Preis. Er wird in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) angegeben.
Der Grundpreis ist ein Pauschalbetrag und verbrauchsunabhängig.
Sie finden die aktuellen Tarife und deren Konditionen auf unserer Webseite. Die meisten Tarife beinhalten eine Preisgarantie. Innerhalb der Preisgarantie wird goldgas keine Preisanpassungen des Grund- und Arbeitspreises vornehmen. Ausgenommen von dieser Preisgarantie sind Preisanpassungen die aufgrund gesetzlicher oder sonst hoheitlich bedingter Änderungen von Abgaben und Steuern inklusive der Neueinführung solcher Abgaben und Steuern, soweit diese die gegenständliche Energielieferung beziehungsweise Lieferentgelt betreffen.
Wir als Ihr Energieversorger berechnen lediglich die Energiekosten auf Basis des vom Netzbetreiber gemeldeten Verbrauchs. Die Energiekosten beinhalten Arbeits- und Grundpreis zzgl. Umsatzsteuer und ggfs. Abgaben auf Energie (Gebrauchsabgabe).
Bei Ihrem Netzbetreiber fallen darüber hinaus Netzkosten und Abgaben an, deren Höhe abhängig vom Wohngebiet (PLZ) und Ihrem Jahresverbrauch sind. Sollten Sie Fragen zu Ihrer Netzrechnung haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Netzbetreiber.
Ihr Netzbetreiber ist gesetzlich nur alle drei Jahre dazu verpflichtet den Zählerstand abzulesen. Die restlichen Jahre, kann dieser auch rechnerisch ermittelt werden, wobei hierfür die Vorjahresverbräuche als Berechnungsbasis dienen. Daher bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:
Wenn sie bereits im Vorhinein sicher sind, dass Sie Ihren Verbrauch reduzieren werden:
Im Abrechnungszeitraum:
Wir als Energieversorger sind verpflichtet Verbrauchsdaten vom Netzbetreiber zu übernehmen. Wir bitten Sie, diese Daten direkt an Ihren Netzbetreiber zu übermitteln bzw. Korrekturen von Zählerständen oder Verbrauchswerten immer bei Ihrem Netzbetreiber anzufordern.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der österreichweit kostenlosen Service-Hotline 0800 203 204 von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.
Der Stromkostenzuschuss bzw. auch „Stromkostenbremse“ wird auf Ihrer Jahres- bzw. Schlussrechnung wie auch bei der Teilbetragsrechnung berücksichtigt, wenn Anspruch besteht. Detaillierte Informationen rund um das Thema Stromkostenzuschuss finden Sie auf der Internetseite der Regierung unter: Allgemeine Informationsseite zur Stromkostenbremse (oesterreich.gv.at)
Wir möchten unser herzliches Beileid aussprechen und unterstützen Sie gerne bestmöglich alle nötigen Schritte einzuleiten:
Bitte übermitteln Sie uns die Sterbeurkunde und teilen Sie uns mit, ob die Immobilie weiter genutzt wird.
Wird die Immobilie nicht weiter genutzt, bitten wir Sie, uns über die Abmeldung schriftlich Bescheid zu geben. Nach Erhalt der Sterbeurkunde veranlassen wir alles Weitere für Sie.
Wird die Immobile nach wie vor genutzt, versorgen wir Sie gerne weiterhin mit Energie. In diesem Fall ist eine Neuanmeldung des Anschlusses vorzunehmen. Sie können einen neuen Vertrag über unsere Webseite: https://goldgas.at/jetzt-zu-goldgas-wechseln oder über unsere österreichweit kostenlose Service-Hotline 0800 203 204 abschließen.
In Österreich gibt es ein gesetzlich garantiertes Recht auf Grundversorgung mit Energie. Dies ist im Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz 2010 (ElWOG), den darauf aufbauenden Ausführungsgesetzen der Länder sowie dem Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG) geregelt.
Wir, als Energieanbieter, müssen einen „Allgemeinen Tarif zur Grundversorgung“ anbieten. Jede:r Verbraucher:in im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes kann sich auf das Recht auf Grundversorgung berufen. Der Tarif der Grundversorgung darf für Verbraucher:innen, die sich auf die Grundversorgung berufen, nicht höher sein als der Tarif, zu welchem die vergleichbare Kundengruppe mehrheitlich versorgt wird. Beachten Sie jedoch, dass Sie im Grundversorgungstarif nicht automatisch weniger zahlen. Der Grundversorgungstarif orientiert sich an unseren aktiven Bestandsverträgen.
goldgas ist bei Berufung auf Grundversorgung berechtigt, für die Belieferung mit Energie, eine Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung in der Höhe eines monatlichen Teilbetrags abzuverlangen. Geraten Sie während sechs Monaten nicht in Zahlungsverzug, so ist die Sicherheitsleistung rückzuerstatten und von einer Vorauszahlung abzusehen, solange nicht erneut ein Zahlungsverzug eintritt.
Informationen zu unserem Grundversorgungstarif finden Sie auf unserer Webseite: https://goldgas.at/uber-goldgas/
Der Netzbetreiber stellt die Netzinfrastruktur für die Versorgung mit Strom- und Erdgas zur Verfügung. Wer Ihr Netzbetreiber ist, hängt von Ihrer Wohnadresse ab. Der Netzbetreiber ist verantwortlich für die Errichtung, Wartung und Instandhaltung der Netzinfrastruktur, die Behebung von Störungen, sowie alle Leistungen rund um Ihren Zähler, wie den Einbau, die Instandhaltung und auch die Ablesung.
Als Neukund:in von goldgas haben Sie sofort nach Vertragsabschluss die Möglichkeit Ihr Kundenportal zu aktivieren. Sie erhalten nach Vertragsabschluss einen Aktivierungslink auf Ihre angegebene E-Mail-Adresse zugesandt.
Sie können sich auch zu einem späteren Zeitpunkt für unser Kundenportal registrieren. Klicken Sie dafür einfach auf den Registrierungslink: https://kundenportal.goldgas.at/register und halten Sie Ihre Bestell- und Vertragskontonummer bereit. Beide Nummern finden Sie rechts oben auf Ihrer Vertragsbestätigung (in der Informationsbox).
In unserem Kundenportal haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu Ihrer Verbrauchstelle wie zum Beispiel Ihre Lieferadresse, Ihre Verbrauchsdaten oder auch Ihre aktuellen Konditionen, einzusehen. Zudem können Sie im Dokumentenarchiv alle vergangenen Schriftstücke finden. Darüber hinaus können Sie Änderungen wie Kontaktdaten, Bankdaten und die Höhe Ihres Teilbetrags einfach und unkompliziert direkt im Kundenportal durchführen.
Die goldgas GmbH, einer der ersten alternativen Gasanbieter am liberalisierten österreichischen Gasmarkt, wurde 2011 gegründet. Als österreichischer Energieversorger mit Firmensitz und Servicecenter in Wien beliefert goldgas Haushalte sowie Klein- und Mittelbetriebe in ganz Österreich. Durch eine effiziente Kosten- und Organisationsstruktur bietet goldgas seinen Kunden, getreu dem Motto: „Österreichs günstiger Energieversorger“, langfristig faire Preise. Faire Preise sind für goldgas Unternehmensphilosophie und Leitmotiv in einem.
Seit Februar 2017 ist goldgas nicht nur ein fairer Gasversorger, sondern auch ein zuverlässiger Stromanbieter, der mit Strom aus 100% österreichischer Wasserkraft nachhaltig überzeugt.
Hinter goldgas steht mit der VNG Austria GmbH ein österreichischer Energieversorger, der zur VNG Gruppe – einem der großen Erdgaskonzerne Europas – gehört. Dadurch garantiert goldgas Versorgungssicherheit und faire Preise.
2014 beschritt die goldgas mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) erstmals neue Wege und gewann die Aktion „Energiekosten-Stop“ in der Sparte Gas. Auch bei den VKI Aktionen 2017 und 2021 ging goldgas als Bestbieter in der Sparte Gas im Marktgebiet Ost hervor.
Bereits 40.000 Konsumenten sind vom top Service zu günstigen Preisen überzeugt. Wechseln Sie noch heute und brennen Sie jetzt weniger.
Bei Fragen zu den goldgas Tarifen, zum Energieanbieter-Wechsel, oder Ihrem Vertrag stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter der kostenlosen Service Hotline gerne zur Verfügung.
Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr
Kostenlose Service Hotline: 0800 203 204
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