Wer, wo, was, wie jetzt? Die häufigsten Fragen unserer Kund:innen.
FAQ
Die wichtigsten Infos auf einen Blick.
Auf unserer Webseite kannst du schnell und unkompliziert sowohl Strom als auch Erdgas bestellen. Gib einfach deine Postleitzahl und deinen Strom- und/oder Gasverbrauch in unseren Tarifrechner ein, und schon erhältst du unsere Tarife zur Auswahl. Entscheidest du dich für einen Tarif, füllst du deine Daten (Name, Anschrift, Daten zur Lieferstelle, Bankverbindung etc.) in unserem Onlineformular aus und wählst die Checkbox „Lieferantenwechsel“. Nach dem Absenden der Bestellung erhältst du eine Bestellbestätigung per E-Mail.
Solltest du eine persönliche Beratung wünschen, stehen wir dir von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr unter der österreichweit kostenlosen Service-Hotline 0800 203 204 gerne zur Verfügung.
Zusätzlich empfehlen wir dir, deinem Netzbetreiber den Zählerstand bekannt zu geben. Beachte auch, dass eine mögliche Bindung bei deinem Vorversorger den Wechsel zu goldgas verzögern kann.
Die Kündigung des Vertrages bei deinem bisherigen Anbieter übernimmt goldgas für dich. Solltest du jedoch bereits vor der Antragsstellung selbst bei deinem Versorger gekündigt haben, informiere uns bitte unverzüglich, da es sonst zur Unterbrechung der Energieversorgung kommen kann.
Dein Wechsel zu goldgas dauert vom Auftrag bis zur Belieferung rund drei Wochen. Bindungs- und Kündigungsfristen bei deinem aktuellen Versorger haben jedoch Einfluss auf den Zeitpunkt des Wechsels. Wenn bei deinem aktuellen Versorger noch eine Bindung besteht, kann der Wechsel erst nach Ablauf der Bindungsfrist erfolgen.
Grundsätzlich nein! Damit es zu keiner Unterbrechung kommt, bitten wir dich jedoch, Folgendes zu beachten:
Die Kündigung deines Vertrages beim Vorversorger übernimmt goldgas für dich. Solltest du dennoch deinen Vertrag beim aktuellen Versorger bereits gekündigt haben, ist eine sofortige Meldung an goldgas notwendig, um eine unterbrechungsfreie Versorgung an Energie gewährleisten zu können. Während des Wechselprozesses wirst du weiter von deinem bisherigen Versorger beliefert.
Wir empfehlen dir auch, die Zählerstände mit Stichtag des Wechsels abzulesen und an deinen Netzbetreiber zu übermitteln.
Die Zählpunktbezeichnung ist eine individuelle 33-stellige Identifikationsnummer deiner Verbrauchsstelle. Diese findest du auf dem „Detailblatt zur Verbrauchsabrechnung“ deiner Jahres- und Schlussrechnung sowie deines Netznutzungsvertrags.
Wir freuen uns sehr, dich mit Energie von goldgas beliefern zu dürfen. Den Liefervertrag für deinen Neueinzug kannst du einfach und unkompliziert entweder über unsere Webseite oder direkt über unsere österreichweit kostenlose Service-Hotline abschließen. Solltest du über unsere Webseite deinen Vertrag abschließen, gib einfach deine Postleitzahl sowie deinen Strom- und/oder Gasverbrauch in unseren Tarifrechner ein, und schon erhältst du unsere Tarife zur Auswahl. Hast du dich für einen Tarif entschieden, füllst du deine Daten (Name, Anschrift, Daten zur Lieferstelle, Bankverbindung etc.) in unserem Onlineformular aus und wählst die Checkbox „Neueinzug“. Nach dem Absenden der Bestellung erhältst du eine Bestellbestätigung per E-Mail.
Solltest du noch keinen Zähler montiert haben oder sollte noch keine Energie fließen, wende dich bitte direkt an deinen Netzbetreiber. Dieser ist sowohl für die Zählermontage als auch die Einschaltung verantwortlich. Zusätzlich empfehlen wir dir, deinem Netzbetreiber den Zählerstand bekannt zu geben.
Es ist uns derzeit leider nicht möglich, Einspeisetarife anzubieten. Für etwaige Fragen zum Thema Photovoltaikanlagen bitten wir dich, dich an deinen örtlichen Versorger oder an die ÖeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom AG) zu wenden.
Du findest den aktuellen Arbeits- und Grundpreis auf dem „Detailblatt“ deiner letzten Abrechnung. Solltest du noch keine Abrechnung von goldgas erhalten haben, findest du diese alternativ auch in deiner Vertragsbestätigung beziehungsweise im goldgas Kundenportal. Kommt es zu Änderungen deiner Tarifkonditionen, informieren wir dich schriftlich.
Dank unserer langfristigen Beschaffungsstrategie ist es uns möglich, Preisschwankungen im Sinne unserer Kunden abzufedern. Da wir unsere Energiemengen größtenteils an der Börse einkaufen, sind Preisanpassungen (diese können Erhöhungen oder Senkungen bedeuten) bei starken Schwankungen allerdings erforderlich. Sollte eine Preisanpassung durchgeführt werden, informieren wir dich schriftlich.
Teilbeträge sind monatliche Vorauszahlungen, die auf der Jahresabrechnung mit den Kosten des tatsächlichen Energieverbrauchs gegengerechnet werden. Dein Teilbetrag setzt sich aus dem zu erwartenden Verbrauch und deinem aktuellen Arbeits- und Grundpreis zusammen. Wenn dein gewählter Tarif einen Rabatt beinhaltet, wird dieser auch bei der Teilbetrag-Berechnung berücksichtigt.
Für den Belieferungsstart wird grundsätzlich der von dir beim Vertragsabschluss angegebene Jahresverbrauch herangezogen. Nach der ersten Abrechnung dient der vom Netzbetreiber übermittelte prognostizierte Jahresverbrauch als Basis für die Berechnung.
Für die Berechnung wird der (prognostizierte) Jahresverbrauch mit dem vereinbarten Arbeitspreis multipliziert. Anschließend wird der Grundpreis (= Pauschalbetrag / Monat) hinzugerechnet. Dies ergibt den jährlichen Vorauszahlungsbetrag. Dieser wird dann auf die verbleibenden Monate bis zur voraussichtlichen nächsten Abrechnung heruntergerechnet und ergibt deinen monatlichen Teilbetrag.
Bei Erdgas wird noch eine weitere Variable für die Verbrauchsaufteilung auf die einzelnen Monate berücksichtigt, da der Gasverbrauch für Haushaltskunden im Sommer zumeist niedriger als im Winter ist. goldgas verwendet deshalb Monatsgewichtungsfaktoren für die Verbrauchsaufteilung, welche das typische Verbrauchsverhalten widerspiegeln.
Die monatlichen Teilbeträge sind Mitte des Monats fällig. Alle Details zu deinem initialen Teilbetrag erhältst du bei Belieferungsbeginn mit der Vertragsbestätigung zugesandt. Für die Folgejahre erhältst du diese Information immer im Zuge deiner Verbrauchsabrechnung. In diesem Schreiben ist der Betrag, die Fälligkeit wie auch der Verbrauch, auf dessen Basis er berechnet wurde, angegeben.
Du kannst deinen Teilbetrag unkompliziert im Kundenportal anpassen. Bitte beachte jedoch, dass eine Reduktion bis zu 10 % und eine Erhöhung um bis zu 50 % möglich ist. Alternativ kannst du dich gerne an unsere österreichweit kostenlose Service-Hotline 0800 203 204 wenden.
Das Ablesemonat ist von deinem lokalen Netzbetreiber vordefiniert. Sobald uns der Netzbetreiber die Verbrauchsdaten übermittelt, erstellen wir die Abrechnung. Deine Jahres- oder Schlussrechnung erhältst du postalisch und über dein Kundenportal.
Wir verrechnen lediglich die Energiekosten, welche sich in Arbeits- und Grundpreis unterteilen. Der Arbeitspreis ist verbrauchsabhängig (verbrauchte kWh werden mit dem Arbeitspreis multipliziert). Der Grundpreis ist ein Pauschalbetrag, unabhängig vom Verbrauch. Zudem fallen für diese Beträge auch noch Steuern und ggfs. Abgaben (Umsatzsteuer, Gebrauchsabgabe Energie) an. Detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Positionen liegen deiner Rechnung bei.
Der Arbeitspreis ist ein verbrauchsabhängiger Preis. Er wird in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) angegeben.
Der Grundpreis ist ein Pauschalbetrag und verbrauchsunabhängig.
Du findest die aktuellen Tarife und deren Konditionen auf unserer Webseite. Die meisten Tarife beinhalten eine Preisgarantie. Innerhalb der Preisgarantie wird goldgas keine Preisanpassungen des Grund- und Arbeitspreises vornehmen. Ausgenommen von dieser Preisgarantie sind Preisanpassungen, die aufgrund gesetzlicher oder sonst hoheitlich bedingter Änderungen von Abgaben und Steuern inklusive der Neueinführung solcher Abgaben und Steuern durchgeführt werden, soweit diese die gegenständliche Energielieferung beziehungsweise das Lieferentgelt betreffen.
Wir als dein Energieversorger berechnen lediglich die Energiekosten auf Basis des vom Netzbetreiber gemeldeten Verbrauchs. Die Energiekosten beinhalten Arbeits- und Grundpreis zzgl. Umsatzsteuer und ggfs. Abgaben auf Energie (Gebrauchsabgabe). Bei deinem Netzbetreiber fallen darüber hinaus Netzkosten und Abgaben an, deren Höhe abhängig vom Wohngebiet (PLZ) und deinem Jahresverbrauch sind. Solltest du Fragen zu deiner Netzrechnung haben, wende dich bitte direkt an deinen Netzbetreiber.
Dein Netzbetreiber ist gesetzlich nur alle drei Jahre dazu verpflichtet, den Zählerstand abzulesen. Die restlichen Jahre kann dieser auch rechnerisch ermittelt werden, wobei hierfür die Vorjahresverbräuche als Berechnungsbasis dienen. Daher bitten wir dich, folgende Punkte zu beachten:
Wenn du bereits im Vorhinein sicher bist, dass du deinen Verbrauch reduzieren wirst:
• Teile deinem Netzbetreiber mit, dass sich das Verbrauchsverhalten ändert und du neu eingestuft werden musst
• Um Nachzahlungen zu vermeiden, passe deine Teilbeträge realistisch an deinen Verbrauch an
Im Abrechnungszeitraum:
• Lies den Strom- und Erdgaszähler am Abrechnungsstichtag selbstständig ab
• Gib den Zählerstand deinem Netzbetreiber bekannt
• Bewahre die Zählerstände auf und vergleiche diese im Zweifelsfall mit der Abrechnung
Wir als Energieversorger sind verpflichtet, Verbrauchsdaten vom Netzbetreiber zu übernehmen. Wir bitten dich daher, diese Daten direkt an deinen Netzbetreiber zu übermitteln bzw. Korrekturen von Zählerständen oder Verbrauchswerten immer bei deinem Netzbetreiber anzufordern.
Bei Fragen stehen wir dir gerne unter der österreichweit kostenlosen Service-Hotline 0800 203 204 von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.
Der Stromkostenzuschuss, auch „Stromkostenbremse“ genannt, wird auf deiner Jahres- bzw. Schlussrechnung wie auch bei der Teilbetragsrechnung berücksichtigt, wenn du darauf Anspruch hast. Detaillierte Informationen rund um das Thema Stromkostenzuschuss findest du auf der Internetseite der Regierung unter: Allgemeine Informationsseite zur Stromkostenbremse (oesterreich.gv.at)
Bitte informiere uns und deinen Netzbetreiber schriftlich ehestmöglich (idealerweise 2 bis 4 Wochen vorab) über einen Auszug inklusive dem Auszugsdatum. Der Vertrag endet nach finaler Bestätigung des Netzbetreibers. Lies die Zählerstände ab und gib diese deinem Netzbetreiber bekannt. Gerne beraten wir dich zu unseren aktuellen Tarifen für dein neues Zuhause unter unserer österreichweit kostenlosen Service-Hotline 0800 203 204. Unsere aktuellen Tarife findest du zudem auch auf unserer Webseite.
Wir möchten unser herzliches Beileid aussprechen und unterstützen dich gerne bestmöglich dabei alle nötigen Schritte einzuleiten:
Bitte übermittle uns die Sterbeurkunde und teile uns mit, ob die Immobilie weiter genutzt wird. Wird die Immobilie nicht weiter genutzt, bitten wir dich, uns über die Abmeldung schriftlich zu informieren. Nach Erhalt der Sterbeurkunde veranlassen wir alles Weitere für dich. Wird die Immobilie nach wie vor genutzt, versorgen wir dich gerne weiterhin mit Energie. In diesem Fall ist eine Neuanmeldung des Anschlusses vorzunehmen. Du kannst einen neuen Vertrag über unsere Webseite oder über unsere österreichweit kostenlose Service-Hotline 0800 203 204 abschließen.Das jeweilige Lastprofil wird vom Netzbetreiber zugewiesen. Ein Lastprofil zeigt den zeitlichen Verlauf der bezogenen Leistung (kWh) an. Es gibt unterschiedliche Lastprofile je Verbrauchergruppe. Ein Haushaltslastprofil zum Beispiel ist ein standardisiertes Lastprofil und wird mit „H0“ bezeichnet.
In Österreich gibt es ein gesetzlich garantiertes Recht auf Grundversorgung mit Energie. Dies ist im Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz 2010 (ElWOG), den darauf aufbauenden Ausführungsgesetzen der Länder sowie dem Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG) geregelt.
Wir als Energieanbieter müssen einen „Allgemeinen Tarif zur Grundversorgung“ anbieten. Jede:r Verbraucher:in im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes kann sich auf das Recht auf Grundversorgung berufen. Der Tarif der Grundversorgung darf für Verbraucher:innen, die sich auf die Grundversorgung berufen, nicht höher sein als der Tarif, zu welchem die vergleichbare Kundengruppe mehrheitlich versorgt wird. Beachte jedoch, dass du im Grundversorgungstarif nicht automatisch weniger zahlst. Der Grundversorgungstarif orientiert sich an unseren aktiven Bestandsverträgen.
goldgas ist bei Berufung auf Grundversorgung berechtigt, für die Belieferung mit Energie eine Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung in der Höhe eines monatlichen Teilbetrags abzuverlangen. Gerätst du in den nächsten sechs Monaten nicht in Zahlungsverzug, so ist die Sicherheitsleistung rückzuerstatten und von einer Vorauszahlung abzusehen, solange nicht erneut ein Zahlungsverzug eintritt.
Informationen zu unserem Grundversorgungstarif findest du hier.
Der Netzbetreiber stellt die Netzinfrastruktur für die Versorgung mit Strom- und Erdgas zur Verfügung. Wer dein Netzbetreiber ist, hängt von deiner Wohnadresse ab. Der Netzbetreiber ist verantwortlich für die Errichtung, Wartung und Instandhaltung der Netzinfrastruktur, die Behebung von Störungen sowie alle Leistungen rund um deinen Zähler wie den Einbau, die Instandhaltung und auch die Ablesung.
Als Neukund:in von goldgas hast du sofort nach Vertragsabschluss die Möglichkeit dein Kundenportal zu aktivieren. Du erhältst nach Vertragsabschluss einen Aktivierungslink auf deine angegebene E-Mail-Adresse zugesandt.
Du kannst dich auch zu einem späteren Zeitpunkt für unser Kundenportal registrieren. Klicke dafür einfach auf den Registrierungslink und halte deine Bestell- und Vertragskontonummer bereit. Beide Nummern findest du rechts oben auf deiner Vertragsbestätigung (in der Informationsbox). In unserem Kundenportal hast du die Möglichkeit, Informationen zu deiner Verbrauchsstelle wie zum Beispiel deine Lieferadresse, deine Verbrauchsdaten oder auch deine aktuellen Konditionen einzusehen. Zudem kannst du im Dokumentenarchiv alle vergangenen Schriftstücke finden. Darüber hinaus kannst du Änderungen wie Kontaktdaten, Bankdaten und die Höhe deines Teilbetrags einfach und unkompliziert direkt im Kundenportal durchführen.