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Seit 01.10.2024 nur mehr Erdgas aus Norwegen
goldgas stellt für seine Kund:innen seit 01.10.2024 bilanziell nur mehr Erdgas aus Norwegen bereit. Damit ist goldgas bereits jetzt der vollständige Ausstieg aus russischem Gas gelungen.
Im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung hat goldgas bereits vor Jahren ihr Bezugsverhalten dahingehend umgestellt, dass sämtliche Gasbezugslieferungen über die VNG Handel & Vertrieb GmbH mit Sitz in Leipzig, Deutschland, abgewickelt werden. Aufgrund des Portfolios der VNG Handel & Vertrieb GmbH, welche eine der größten Gashändlerinnen Deutschlands ist, verfügt sie neben dem Zugang zu virtuellen Gashandelspunkten auch über ein umfangreiches physisches Lieferportfolio samt dazugehörigen Transportkapazitäten, unter anderem auch aus Norwegen.
Die von der goldgas GmbH für die Belieferung ihrer Kunden benötigte Gesamtmenge an Erdgas wird dieser von der VNG Handel & Vertrieb GmbH bilanziell aus deren Norwegen-Portfolio zugeordnet.
Allgemeine Informationen zum Versorgungssystem:
Man kann sich das europäische Erdgasnetz mitsamt den Gasspeichern als eine Art „Gas-See“ vorstellen. Sämtliche Erdgasmengen, die nach Österreich importiert werden, werden in dieses System eingespeist bzw. wieder von dort entnommen und den einzelnen Haushalten zugeführt.
goldgas unterstützt mit ihrer Beschaffungsstrategie, dass der Anteil an nicht-russischem Gas im europäischen Gasnetz steigt.
Der Stromkostenzuschuss endet am 31.12.2024
Der Stromkostenzuschuss unterstützt seit 01.12.2022 österreichische Haushalte mit dem Ziel, diese in Bezug auf die hohen Energiekosten zu entlasten. Die Förderung gilt noch bis 31.12.2024. Seit 01.07.2024 wurde die Zuschusshöhe angepasst. Die Förderung wird automatisch auf der Jahres- bzw. Schlussrechnung berücksichtigt, wenn Anspruch darauf besteht.
Wie sieht diese Förderung aus?
Pro Haushaltszählpunkt wird ein maximales jährliches Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert. Es erfolgt eine tagesgenaue Abrechnung, indem das maximale Grundkontingent in der Höhe von 2.900 kWh durch 365 dividiert wird. So ergibt sich ein tagesweise aliquotiertes Kontingent von 7,95 kWh pro Tag. Bis 30.06.2024 gilt eine maximale Zuschusshöhe von 30 Cent/kWh (Kilowattstunde).
Der untere Schwellenwert, ab dem die Förderung greift, sind 10 Cent pro kWh. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent pro kWh. Diese Werte sind als Nettopreise zu verstehen. Für die Berechnung werden alle Energiepreisbestandteile (Arbeitspreis, Grundpreis und etwaige Rabatte) herangezogen. Mit 01.07.2024 hat sich der obere Schwellwert auf 25 Cent/kWH geändert. Detaillierte Informationen rund um das Thema Stromkostenzuschuss findest du auf der Internetseite der Regierung unter: Allgemeine Informationsseite zur Stromkostenbremse (oesterreich.gv.at). Hier findest du den Gesetzestext.