Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der kostenlosen Service Hotline 0800 203 204 von Montag bis Freitag 07:00 – 19:00 Uhr gerne zur Verfügung. Sie können auch persönlich in der Mariahilfer Straße 62/26, 1070 Wien, vorbeikommen. Unsere Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag 09:00 – 17:00 Uhr und Freitag 09:00 – 14:00 Uhr. Gerne können Sie uns auch über unser Kontaktformular auf der goldgas Webseite oder per E-Mail kontaktieren.
Wer Ihr Netzbetreiber ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. Beziehen Sie Gas oder Strom von goldgas, bleiben Sie auch weiterhin Kunde bei Ihrem regionalen Netzbetreiber, mit welchem Sie auch einen Netzzugangsvertrag abgeschlossen haben.
Der Netzbetreiber ist auch hier weiterhin Ihr Ansprechpartner.
Die Ablesung wird weiterhin in dem von Ihrem lokalen Netzbetreiber vordefinierten Monat vorgenommen.
Der regionale Netzbetreiber weist jedem Zählpunkt (= Messpunkt) eine eindeutige Bezeichnung, die Zählpunktnummer, zu. Diese beginnt bei Strom mit „AT00“, bei Gas mit „AT90“, umfasst 33 Zeichen, kann bei Ihrem Netzbetreiber erfragt werden und ist auf jeder Gas-, Strom- oder Netzabrechnung ersichtlich.
goldgas bezieht Erdgas von diversen Erdgashändlern und Erdgasbörsen.
Der von goldgas gelieferte Strom besteht aus 100% österreichischer Wasserkraft.
Der Energiepreis unterteilt sich in den Arbeits- und Grundpreis. Der Arbeitspreis wird pro verbrauchter kWh und der Grundpreis pauschal pro Jahr berechnet. Üblicherweise fallen für diese Beträge auch noch Steuern und Abgaben (Mehrwertsteuer, Elektrizitätsabgabe, Gebrauchsabgabe o. ä.) an. Genauere Erläuterungen zu den einzelnen Positionen finden Sie auf der Rückseite Ihrer Rechnung.
Mit der Zusendung des Begrüßungsschreibens erhalten Sie von uns erstmalig einen Teilzahlungsplan. Die monatlichen Teilzahlungsbeträge sind jeweils am 15. des Monats fällig. Für das Folgejahr erhalten Sie den Teilzahlungsplan mit Ihrer Jahresabrechnung.
Die erstmalige Berechnung Ihrer monatlichen Teilzahlungsbeträge hängt von Ihrem angegebenen Jahresverbrauch ab. Bei einem Neueinzug, oder wenn es keine Referenzwerte der Vorjahre gibt, wird der Gasverbrauch anhand der Größe der Wohneinheit und der Stromverbrauch anhand der in der Wohneinheit lebenden Personen berechnet. Nach der ersten Jahresrechnung wird der Abschlagsbetrag entsprechend Ihres tatsächlichen Verbrauchs neu berechnet.
Ihre Jahres- oder Schlussrechnung erhalten Sie sobald wir den Verbrauch vom Netzbetreiber mitgeteilt bekommen haben per Post.
Der Netzbetreiber wird während des Lieferantenwechsels den Zählerstand für die Endabrechnung des Vorkunden entweder ablesen oder rechnerisch ermitteln. Um eine exakte Abrechnung zu gewährleisten ist es daher sinnvoll, den Zählerstand selbst abzulesen und dem Netzbetreiber bekannt zu geben.
Nein! Gesetzliche Regelungen garantieren den kostenlosen Wechsel von einem Strom- oder Gasanbieter zu einem anderen.
Nein! Während des Wechselprozesses werden Sie weiter von Ihrem bisherigen Versorger beliefert. Es kann daher zu keiner Zeit zu Unterbrechungen bei Ihrer Energieversorgung kommen. Das ist garantiert und gesetzlich geregelt.
Nein! Bei einem Wechsel zu goldgas sind keine Umbauarbeiten notwendig.
Ihr Wechsel ist vom Auftrag bis zur Belieferung in nur drei Wochen möglich. Wenn Sie bei Ihrem Vorversorger länger gebunden sind, kann der Wechsel erst nach Ablauf des alten Vertrages bzw. unter Einhaltung etwaiger Kündigungsfristen erfolgen.
Die Kündigung des Vertrages bei Ihrem bisherigen Anbieter übernimmt goldgas für Sie. Sollten Sie jedoch bereits vor der Antragsstellung selbst bei Ihrem Versorger gekündigt haben, informieren Sie uns bitte darüber, da es sonst zu Verzögerungen beim Lieferbeginn kommen kann.
Füllen Sie einfach das Online-Formular auf unserer Webseite aus oder bringen Sie das Wechselformular persönlich in der Mariahilfer Straße 62/26, 1070 Wien vorbei. Natürlich freuen wir uns auch über eine postalische Zusendung.
In den folgenden Tagen erhalten Sie Ihre Anmeldebestätigung. Die endgültige Lieferbestätigung erhalten Sie, sobald Ihr lokaler Netzbetreiber den Lieferantenwechsel bestätigt hat.